EFCTC-Nachrichten
10 Sep 2021

Wie PFAS von verschiedenen Organisationen definiert werden

Im Juli 2021 gaben fünf Länder ihre Absicht bekannt, auf der Grundlage der Bewertung der erfassten Informationen eine REACH-Beschränkung für PFAS vorzuschlagen. Das PFAS Verzeichnis der Absichtserklärungen (Registry of Intentions, RoI) von Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden enthielt eine Definition von PFAS, die diese Länder nutzen, um bei der zweiten Konsultation zusätzliche Daten zu erheben. Die meisten fluorierten Gase fallen unter die verwendete PFAS-Definition, aber deren Auslegung weist einige Unklarheiten auf, die zweifellos gelöst werden, wenn der RoI-Prozess fortgesetzt und der endgültige Umfang des Beschränkungsprozesses deutlicher wird. Für die RoI-Datenerhebung wird jedoch angenommen, dass alle fluorierten Gase (mit mindestens einer CF2-Gruppe) unter die Definition fallen, um vollständigere Daten zu gewährleisten. Siehe Pressemitteilung „EFCTC bereit, weiterhin beim Aufbau robuster und umfassender Datensätze für das PFAS Verzeichnis der Absichtserklärungen für eine REACH-Beschränkung zu helfen“.

Die Definition des RoI unterscheidet sich geringfügig von der, die die OECD in ihren jüngsten Leitlinien zur PFAS-Terminologie verwendet hat, und andere PFAS-Definitionen werden ebenfalls für unterschiedliche Zwecke verwendet.

PFAS Verzeichnis der Absichtserklärungen (RoI) – Festlegung des Umfangs

Für den Umfang der laufenden Konsultation wurde Folgendes ausgewählt:

X-(-CF2-)n-X' mit n ≥ 1 und X, wobei X' nicht H ist (also einschließlich X-CF3) bedeutet fluorierte Substanzen, die mindestens ein aliphatisches Kohlenstoffatom enthalten, das sowohl gesättigt als auch vollständig fluoriert ist, d. h. jede Chemikalie mit mindestens einer perfluorierten Methylgruppe (-CF3) oder mindestens einer perfluorierten Methylengruppe (-CF2-), einschließlich verzweigter Fluoralkylgruppen und Substanzen mit Etherverbindungen, Fluorpolymeren und seitenkettenfluorierten Polymeren.

Für die RoI-Datenerhebung wird jedoch angenommen, dass alle fluorierten Gase (mit mindestens einer CF2-Gruppe) enthalten sind, um vollständigere Daten zu gewährleisten.

Von der OECD überarbeitete PFAS-Definition

Die OECD hat einen neuen Leitfaden zu PFAS herausgegeben: Reconciling Terminology of the Universe of Per- and Polyfluoroalkyl Substances: Recommendations and Practical Guidance. Dieser Bericht fasst die jüngsten Bemühungen der OECD/UNEP Global PFC Group zwischen Juni 2018 und März 2021 zusammen, das Universum und die Terminologie von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) einer Überprüfung zu unterziehen, um allen Interessengruppen Empfehlungen und praktische Leitlinien in Bezug auf die Terminologie von PFAS an die Hand zu geben. Darin wurde die Definition von PFAS überarbeitet.

Mit der Überarbeitung der PFAS-Definition soll das PFAS-Universum nicht erweitert, sondern umfassend wiedergegeben werden. Konkret fußt die Überarbeitung auf der Überlegung, eine allgemeine PFAS-Definition zu erhalten, die hinsichtlich der chemischen Struktur für alle Verbindungen kohärent und konsistent ist und auch von Nicht-Experten leicht umgesetzt werden kann, um zwischen PFAS und Nicht-PFAS zu unterscheiden.

PFAS sind fluorierte Substanzen, die mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- oder Methylen-Kohlenstoffatom (ohne ein daran gebundenes H/Cl/Br/I-Atom) enthalten, d. h. mit einigen wenigen Ausnahmen ist jede Chemikalie mit mindestens einer perfluorierten Methylgruppe (-CF3) oder einer perfluorierten Methylgruppe (-CF2-) ein PFAS.

Diese Definition schließt mehrere fluorierte Gase wie R-32, R-23, CF3I, R-152a, R-22 aus.

In der OECD-Leitlinie heißt es: „Da PFAS eine chemische Klasse mit unterschiedlichen molekularen Strukturen und physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften sind, wird dringend empfohlen, diese Vielfalt angemessen anzuerkennen und klar, präzise und beschreibend zu kommunizieren. Der Begriff ‚PFAS‘ ist ein breiter, allgemeiner, unspezifischer Begriff, der nichts darüber aussagt, ob eine Verbindung schädlich ist oder nicht, sondern nur angibt, dass die mit diesem Begriff bezeichneten Verbindungen die gleiche Eigenschaft teilen, dass sie einen vollständig fluorierten Methyl- oder Methylenkohlenstoffanteil aufweisen.“

Andere PFAS-Definitionen werden ebenfalls für verschiedene Zwecke verwendet

Gemäß den OECD-Leitlinien können einzelne Nutzer ihr eigenes PFAS-Arbeitsfeld für eine bestimmte Tätigkeit entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen definieren, indem sie diese allgemeine Definition von PFAS mit zusätzlichen Aspekten (z. B. spezifische Eigenschaften, Nutzungsbereiche) kombinieren. So hat der US Interstate Technology & Regulatory Council (ITRC) bei der Erstellung seiner eigener PFAS-Datenblätter ein Arbeitsfeld von „CnF2n+1“(n>2) verwendet.

Die amerikanische EPA hat eine vorläufige (nicht amtliche) Definition für die vorgeschlagene PFAS-Meldevorschrift gemäß dem Toxic Substances Control Act (TSCA): „Für die Zwecke dieser vorgeschlagenen Maßnahme umfasst die strukturelle Definition von PFAS per- und polyfluorierte Substanzen, die strukturell die Einheit R-(CF2)-C(F)(R′)R“ enthalten. Sowohl die CF2- als auch die CF-Gruppe sind gesättigte Kohlenstoffe und keine der R-Gruppen (R, R′ oder R″) kann Wasserstoff sein. Es sei erwähnt, dass diese strukturelle Definition von PFAS eine Arbeitsdefinition ist, die vom Office of Pollution Prevention and Toxics der EPA bei der Identifizierung von PFAS im TSCA-Inventar verwendet wurde. Diese Definition ist möglicherweise nicht identisch mit anderen Definitionen von PFAS, die von der EPA und/oder anderen Organisationen verwendet werden.“